AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
doinstruct Software GmbH
Rheinstraße 10,
49090 Osnabrück
1. Vertragsgegenstand, Leistungen
1.1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages
1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestalten die vertragliche Beziehung zusammen mit dem Bestellformular nebst dessen sämtlichen Anlagen zwischen uns, der doinstruct software GmbH („doinstruct“) und dem Kunden abschließend aus („Vertrag“).
1.1.2 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Kunden und einer anschließenden Bestätigung des Vertragsschlusses durch doinstruct in Kraft. Die Bestätigung kann durch Übersendung der Zugangsdaten erfolgen.
1.1.3 Bei dem Kunden handelt es sich um einen Unternehmer im Sinne von § 14 Abs.1 BGB (d.h. um eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt). Der Kunde bestätigt dies durch Unterzeichnung des Bestellformulars.
1.1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn doinstruct ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
1.2 Gegenstand und Umfang des Vertrags
1.2.1 doinstruct bietet eine video-basierte, digitale Plattform für das Onboarding und die Schulung von Mitarbeitern an („Online-Schulungsdienst“), welche es diesen ermöglicht themenbezogene Inhalte und Tests („Schulungsinhalte“) mittels einer Web-App über das Internet, internetfähige Fernseher, Computer, Smartphones und andere Geräte („Endgeräte“) abzurufen und zu absolvieren. In diesem Zusammenhang bietet doinstruct ferner die Produktion von für den Kunden exklusiven Schulungsvideo-Lektionen an.
1.2.2 Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung des Online-Schulungsdienstes im Unternehmen des Kunden über eine Web-App.
1.3 Leistungen
1.3.1 doinstruct gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version des Online-Schulungsdienstes und der Schulungsinhalte für seine Mitarbeiter („Nutzer“) mittels Zugriff durch eine Web-App.
1.3.2 Eine über die Ziffer 1.3.1 hinausgehende Leistungen schuldet doinstruct nicht, insbesondere ist kein erfolgreicher Abschluss der Schulungen durch die jeweiligen Nutzer geschuldet.
1.3.3 doinstruct übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form einen individuellen Zugangslink für jeden berechtigten Nutzer. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde zuvor an doinstruct die folgenden Angaben in Bezug auf den jeweiligen Nutzer zur Verfügung gestellt hat:
· Vorname und Name
· Telefonnummer oder Mailadresse
· Sprache
· ggf. Informationen, die zur Nachverfolgbarkeit der Abrechnung beitragen (Kostenstelle)
1.3.4 doinstruct kann den Online-Schulungsdienst und die Schulungsinhalte jederzeit aktualisieren und weiterentwickeln sowie insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Weiterentwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. doinstruct wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren.
1.3.5 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet doinstruct nicht, es sei denn die Parteien haben Abweichendes vereinbart.
1.3.6 doinstruct steht es frei, seine Leistung entsprechend den Bestimmungen des Vertrages durch Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer zu erbringen.
2. Nutzungsumfang und -rechte
2.1 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version des Online-Schulungsdienstes und der Schulungsinhalte einfache, d.h. nicht unter lizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, den Online-Schulungsdienst mittels Zugriff über eine Web-App nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
2.2 Der Kunde darf den Online-Schulungsdienst nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch seine Nutzer nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung des Online-Schulungsdienstes nicht gestattet.
2.3 Wenn und soweit der Kunde den Online-Schulungsdienst unter Nutzung eigener Inhalte verwendet, hat der Kunde sicherzustellen, dass (i) der Kunde über die entsprechenden Rechte an den Inhalten verfügt (insb. bei urheberrechtlich geschützten Inhalten), (ii) diese Inhalte keine strafbaren oder sonst rechtswidrige Gegenstände enthalten oder in sonstiger Weise anstößig sind und (iii) die eingestellten Daten keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten. Der Kunde hat doinstruct im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer Verletzung der vorstehenden Pflichten vollumfänglich freizustellen. Die Haftung von doinstruct für die seitens des Kunden eingestellten Inhalte wird im weitest möglichen Umfang ausgeschlossen.
3. Abrechnungszeitraum und Höhe der Nutzungsgebühr
3.1 Für die Nutzung des Online-Schulungsdienstes ist eine Nutzungsgebühr nach den nachfolgenden Bestimmungen durch den Kunden zu zahlen.
3.2 Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus dem Bestellformular.
3.2.1 Die Schulungsdokumentation von auf inaktiv gesetzten Anwendern kann vom Kunden eingesehen werden. Die Löschung der Anwenderdaten von inaktiven Anwendern inkl. deren Schulungsdokumentation erfolgt automatisch, wenn der jeweilige Anwender 12 Monate inaktiv geführt wird.
3.3 Sonstige Gebühren von dritter Seite, die dem Kunden im Rahmen der Mitarbeiterschulungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
3.4 Die Nutzungsgebühr und eine gegebenenfalls vereinbarte Setup-Fee werden erstmalig mit Vertragsabschluss erhoben. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung jährlich jeweils zum Beginn eines neuen Vertragsjahres durch Stellung einer die Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung seitens doinstruct. Die Nutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der entsprechenden Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
4. Störungsbehebung; Verfügbarkeit des Online-Schulungsdienstes
4.1 Der Online-Schulungsdienst ist grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden und der Nutzer, sämtliche Hauptfunktionen des Online-Schulungsdienstes zu nutzen.
doinstruct wird nach eigenem Ermessen Wartungen an dem Online-Schulungsdienst vornehmen sowie Updates installieren und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung sowie die Updates werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
Wartungszeiten, Zeiten der Störung sowie Unterbrechungen infolge von Updates gelten als Zeiten der Verfügbarkeit des Online-Schulungsdienstes.
4.2 Der Kunde hat seinerseits festgestellte Störungen unverzüglich an die nachfolgenden Kontaktdaten schriftlich zu melden (E-Mail ausreichend). Eine Störungsbearbeitung durch doinstruct ist, soweit technisch möglich, Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet („Servicezeiten“).
Kontaktdaten:
doinstruct software GmbH
Rheinstraße 10
49090 Osnabrück, Deutschland
E-Mail: support@doinstruct.com
4.3 Schwerwiegende Störungen (d.h. die Nutzung des Online-Schulungsdienstes insgesamt oder eine Hauptfunktion des Online-Schulungsdienstes ist nicht möglich bzw. verfügbar) wird doinstruct auch außerhalb der Servicezeiten – sofern die schriftliche Meldung (E-Mail ausreichend) innerhalb der Servicezeiten an die Kontaktdaten gemäß Ziffer 4.2 erfolgt – ohne schuldhaftes Zögern und schnellst möglich beheben.
4.4 Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen des Online-Schulungsdienstes sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen zwölf (12) Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben.
Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von doinstruct.
5. Änderungsvorbehalt
5.1 doinstruct behält sich das Recht vor, den Online-Schulungsdienst sowie die Schulungsinhalte regelmäßig zu aktualisieren. Dadurch kann es zur Entfernung einzelner Inhalte kommen.
5.2 doinstruct behält sich weiterhin vor, einzelne Bestandteile des Online-Schulungsdienstes insbesondere die Website und die Benutzeroberflächen, zu ändern.
6. Gewährleistung
6.1 doinstruct gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Online-Schulungsdienstes während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand nach den Bestimmungen des Vertrages erhalten.
6.2 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung des Online-Schulungsdienstes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
6.3 Der Kunde hat doinstruct jegliche seinerseits festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen.
6.4 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldens unabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 doinstruct haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 7.1 haftet doinstruct bei leichtfahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Höhere Gewalt
doinstruct schließt die Haftung aus für die verzögerte Erbringung oder die Nichterbringung des Online-Schulungsdienstes, soweit sich diese Verzögerung oder Nichterbringung der Kontrolle durch doinstruct entzieht („Höhere Gewalt“). Dies gilt insbesondere für den Ausfall von elektronischen oder mechanischen Einrichtungen oder Kommunikationswegen, Zugriffe Dritter, Telefon- oder andere Verbindungsprobleme, Computerviren, unerlaubten Zugang, Diebstahl, Bedienfehler, Feuer, extreme Witterungsbedingungen, einschließlich Überschwemmungen, Naturereignissen, Pandemien oder Anordnungen von Aufsichts-, Regierungs- oder überstaatlichen Behörden, Krieg oder Aufruhr.
9. Weitere Regelungen zur Nutzung
9.1 Beschränkung der Nutzung
Der Online-Schulungsdienst und sämtliche Schulungsinhalte, die über diesen Dienst angesehen bzw. genutzt werden, sind ausschließlich für die unternehmensinterne sowie die mit den Bestimmungen des Vertrags übereinstimmende Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht Beschäftigte des Kunden oder sonstiger nach Maßgabe des Vertrages ausdrücklich einbezogene Nutzer (z.B. Mitarbeiter verbundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG, oder Mitarbeiter von Partnern des Kunden, für die die Schulungsinhalte erstellt werden) sind, geteilt werden. Es ist dem Kundenausdrücklich untersagt, den Online-Schulungsdienst für öffentliche Vorführungen zu verwenden.
9.2 Missbräuchliche Nutzung des Online-Schulungsdienstes
9.2.1 Folgende Handlungen stellen insbesondere eine „Missbräuchliche Nutzung“ dar und sind dem Kunden nicht gestattet:
(i) die Vervielfältigung von Schulungsinhalten, ihre Verbreitung, Veränderung, die öffentliche Vorführung, die Lizensierung, der Verkauf oder jede sonstige gewerbliche Nutzung,
(ii) die Veränderung des Kopierschutzes des Online-Schulungsdienstes,
(iii) die Speicherung von Schulungsinhalten,
(iv) die elektronische Bearbeitung oder sonstige Veränderung von Schulungsinhalten,
(v) Verwendung des Online-Schulungsdienstes zur Verbreitung von Inhalten durch Nutzer, die unberechtigt geistiges Eigentum Dritter (wie urheberrechtlich geschütztes Material) und/oder strafbare oder sonst rechtswidrige Gegenstände enthalten oder in sonstiger Weise anstößig sind sowie
(vi) die Einstellung von Daten, die Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.
9.2.2 Missbräuchliche Nutzungen durch Nutzer und verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG werden dem Kunden zugerechnet.
9.2.3 Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung ist doinstruct berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
9.3 Darstellungsqualität, technische Voraussetzungen
9.3.1 Für die Darstellungsqualität der Schulungsinhalte übernimmt doinstruct keine Haftung, da diese nicht Bestandteil des Online-Schulungsdienstes ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Kunde über sämtliche Hardware und Software verfügt, die zum Abruf des Online-Schulungsdienstes technisch erforderlich ist.
9.3.2 Die Darstellungsqualität der Schulungsinhalte kann je nach Endgerät variieren und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie insbesondere dem Aufenthaltsort des jeweiligen Nutzers, der verfügbaren Bandbreite oder der Geschwindigkeit der Internetverbindung.
10. Datenschutz
Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
11. Nennung als Referenzkunde
11.1 doinstruct ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden nach Abschluss des Vertrags öffentlich bzw. gegenüber Dritten zu nennen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen. Im Fall des Widerrufs bleibt doinstruct berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
11.2 Die Nennung als Referenzkunde kann dabei auch online, etwa auf der Unternehmenswebseite von doinstruct, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt doinstruct zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte („Nutzungsrecht“) ein. Der Kunde kann die Einräumung des Nutzungsrechts jederzeit schriftlich widerrufen.
12. Laufzeit
12.1 Der Vertrag hat eine feste, im Bestellformular angegebene, Laufzeit („Festlaufzeit“). Die Laufzeitverlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit ohne wirksame Kündigung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
12.2 Der Vertrag kann nach Ablauf der Festlaufzeit bzw. der entsprechenden Verlängerung gem. Ziffer 12.1 von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
12.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt.Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in dem Vertrag. Den Parteien ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2002 (AZKZR 10/01) bekannt. Es entspricht trotzdem der Absicht der Parteien, dass diese salvatorische Klausel nicht wesentlich eine Beweislastumkehr bewirkt, sondern § 139BGB insgesamt – soweit wie rechtlich möglich – abbedungen sein soll.
13.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
13.4 Die Parteien vereinbaren für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten Osnabrück als Gerichtsstand.